Ihre Kommune ist – wie jeder Unternehmer in der Privatwirtschaft – gesetzlich verpflichtet, über ihre Geschäftsvorgänge Buch zu führen und zum Ende eines jeden Jahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Da Ihre Kommune die ihr obliegenden Aufgaben teilweise in eigenständige Unternehmen ausgelagert hat (zum Beispiel in die Stadtwerke, das Wohnungsbauunternehmen, das Seniorenheim, das Klinikum, den Abwasserbetrieb), ist sie verpflichtet, ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer “Tochterunternehmen” in einem Gesamtabschluss zusammenzuführen.
Der Gesamtabschluss ist eine “intelligente Zusammenführung” der Jahresabschlüsse im kommunalen Konzern. Die Erstellung des Gesamtabschlusses ist eine anspruchsvolle und durchaus aufwendige Aufgabe, die spezielles Know-How erfordert.