Was macht Doppik al dente!® eigentlich genau?

Ihre Kommune ist – wie jeder Unternehmer in der Privat­wirt­schaft – gesetzlich verpflichtet, über ihre Geschäfts­vorgänge Buch zu führen und zum Ende eines jeden Jahres einen Jahresab­schluss zu erstellen. Da Ihre Kommune die ihr obliegenden Aufgaben teilweise in eigenständige Unter­nehmen ausgelagert hat (zum Beispiel in die Stadtwerke, das Wohnungs­bau­unter­nehmen, das Seniorenheim, das Klinikum, den Abwasser­betrieb), ist sie verpflichtet, ihren Jahres­ab­schluss und die Jahres­abschlüsse ihrer “Tochter­unternehmen” in einem Gesamtab­schluss zusammen­zuführen.

Der Gesamtab­schluss ist eine “intelligente Zusammen­führung” der Jahresab­schlüsse im kommunalen Konzern. Die Erstellung des Gesamt­abschlusses ist eine anspruchsvolle und durchaus aufwendige Aufgabe, die spezielles Know-How erfordert.

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