Drei Arten der Gattung „Gemeiner Schiefling“

Es ist an dieser Stelle schier unmöglich, alle 13 Arten der Gattung „Gemeiner Schiefling“ zu beschreiben. Aber drei besonders dreiste Arten wollen wir exemplarisch nennen:

  • den frechen Datumsfälscher
    Der freche Datumsfälscher sorgt dafür, dass die Rechnung, die die Stadtwerke rechtzeitig vor Jahresende an das Wohnungsbauunternehmen schicken, dort erst im Folgejahr erfasst und verbucht wird. Die Stadtwerke haben also im alten Jahr einen Ertrag und eine offene Forderung; das Wohnungsbauunternehmen hat im alten Jahr nichts, dafür aber im neuen Jahr einen Aufwand.
  • den hinterlistigen Adressatentauscher
    In unserem kommunalen Konzern übernehmen die Stadtwerke das Inkasso für den Abwasserbetrieb. Das Wohnungsbauunternehmen bucht also eine Rechnung der Stadtwerke in gutem Glauben als Verbindlichkeit gegenüber den Stadtwerken.
    Die zugehörige Forderung hat aber in Wirklichkeit der Abwasserbetrieb. Das kann so sein, muss aber nicht – je nachdem, wie diese Fälle in den Buchhaltungen der Stadtwerke und des Abwasserbetriebs behandelt werden. An solchen Unklarheiten beißt sich der hinterlistige Adressatentauscher mit Vorliebe fest.
  • den gewieften Abschreibungskünstler
    Vor langer Zeit hat die Kommune dem Abwasserbetrieb einen Investitionszuschuss zur Erneuerung des Kanalnetzes gewährt. Dieser steht in der Bilanz der Kommune als „aktiver Rechnungsabgrenzungsposten“, der sich durch Auflösung Jahr für Jahr um 10% vermindert. Der Abwasserbetrieb hat diesen Investitionszuschuss als Sonderposten gebucht (gut so!) und löst diesen entsprechend der Nutzungsdauer der daraus finanzierten Kanäle über 50 Jahre auf.
    Für den Gesamtabschluss melden beide Betriebe Jahr für Jahr den aktuellen Stand des Rechnungsabgrenzungspostens bzw. des Sonderposten. Nichts passt zusammen – ein Leckerbissen für den gewieften Abschreibungskünstler.

Die Eliminierung des Gemeinen Schieflings erfolgt „aus Konzernsicht“. Unser Arsenal enthält für jede Art das passende Mittel zur Eliminierung. Generell unterscheiden wir zwei Wirkungsformen:

  • die horizontale Eliminierung zielt darauf ab, durch geeignetes Buchen einen Zustand herzustellen, bei dem die Forderungen und Verbindlichkeiten (und genau so übrigens die Aufwendungen und Erträge) zueinander passen. Dann können wir sie „weglassen“.
  • bei der vertikalen Eliminierung stellen wir uns zunächst die Generalfrage „Was wäre, wenn beide Betriebe Ämter der Kommune wären?“. Dann wären bei diesen bestimmte Buchungen nicht geschehen. Also „drehen wir diese zurück“; das heißt, wir buchen so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was die Betriebe gebucht haben.

Viele Fallbeispiele zur Eliminierung des Gemeinen Schieflings finden sich in unserer Rezeptsammlung.

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