Bei Käpt’n KonBär gibt’s an Bord eine seltsame Mischung von Äpfeln, Birnen und Sauerkraut. Schmeckt scheußlich, ist aber gut gegen Skorbut.
Schon bei der Einstimmung auf unsere Reise haben wir darüber gesprochen, dass wir die Jahresabschlüsse der Betriebe an unsere kommunalen Rechtsvorschriften sowie an die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Kommune anpassen müssen. Andernfalls würden wir „Äpfel und Birnen zusammenwerfen“. Das wollen wir vermeiden.
Hierzu gibt es ganze Kataloge von Anpassungskandidaten – wichtige und weniger wichtige. Bezüglich der weniger wichtigen fällt uns unser Zauberspruch ein („Man kann es auch sein lassen, … “). Ein beliebtes wichtiges Beispiel ist die Anpassung der Nutzungsdauern auf einen kommunaleinheitlichen Standard. Oder die Umstellung auf die im Gemeinderecht vorgeschriebene „Brutto-Aktivierung“ (für den Fall, dass für ein Anlagegut ein Investitionszuschuss gewährt wurde). Oder die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen. Oder die Bewertung von Rückstellungen für die Altersversorgung.
Wir führen die notwendigen Anpassungen durch und verändern so die Bilanzen und Ergebnisrechnungen der Betriebe:
- Aus Konzernsicht „packen wir etwas drauf“, was dort (und zwar aus der Sicht des Betriebes vollkommen zurecht) nicht enthalten ist. Zum Beispiel die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung.
- Oder „wir nehmen etwas heraus“, was im betrieblichen Jahresabschluss (wiederum aus Sicht des Betriebs vollkommen zurecht) enthalten ist, aber aus Konzernsicht nicht enthalten sein darf. Zum Beispiel die Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsguts.
- Oder wir machen eine Kombination aus beidem. Wir nehmen etwas „Falsches“ heraus (beispielsweise das Verwaltungsgebäude mit der aus Konzernsicht falschen Abschreibungsdauer von 50 Jahren) und bringen es in der „richtigen“ Form wieder ein (dasselbe Verwaltungsgebäude mit der aus Konzernsicht korrekten Abschreibungsdauer von 80 Jahren).
Die Klippe ist im Moment noch weit entfernt, aber in den folgenden Jahren wird sie uns zu schaffen machen. Warum?
Alle durchgeführten Veränderungen der Bilanz und der Ergebnisrechnung haben natürlich Auswirkungen auf die Folgejahre – und die Frage ist, wie wir damit umgehen.
Die klassische Vorgehensweise ist die „Rotstift-Korrektur“: Die Abschlüsse werden „mit dem Rotstift“ verändert, um sie der Konzernsicht anzupassen. Um den Übertrag ins Folgejahr richtig darzustellen, werden zu dessen Beginn zunächst alle „Rotstift-Korrekturen“ aus der Vergangenheit wiederholt.
Moderne Softwarelösungen verfolgen hingegen den Ansatz der Delta-Buchführung. Der Unterschied zwischen betrieblicher Sicht und Konzernsicht (das „Delta“) wird nicht „per Rotstift“ sondern per Buchung in den Gesamtabschluss eingebracht. Somit – das versteht jeder Buchhalter – wird er „ganz automatisch“ in die Bilanz des Folgejahres übertragen.