Zunächst brauchen wir eine einheitliche Grundlage. Da es um ein buchhalterisches Rechenwerk geht, wäre ein einheit­licher Konzern-Kontenplan das Mindeste.

Den Rahmen für einen solchen "Positionenplan" (so nennt man den Konzern-Kontenplan im Allgemeinen) gibt uns das Kommunalrecht unseres Bundeslandes vor. Die Konten der Betriebe werden wir in diese "Positionen" übersetzen.

Eine ordentliche Software enthält natürlich schon die länder­spezifischen Positionenpläne, sodass wir hierfür im Normalfall nichts unternehmen müssen. Und was auch ganz wichtig ist: Übersetzungstabellen für die gängigen Kontenpläne der kommunalen Betriebe sollte die Software auch von Hause aus mitbringen.

 

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