Zunächst brauchen wir eine einheitliche Grundlage. Da es um ein buchhalterisches Rechenwerk geht, wäre ein einheitlicher Konzern-Kontenplan das Mindeste.
Den Rahmen für einen solchen "Positionenplan" (so nennt man den Konzern-Kontenplan im Allgemeinen) gibt uns das Kommunalrecht unseres Bundeslandes vor. Die Konten der Betriebe werden wir in diese "Positionen" übersetzen.
Eine ordentliche Software enthält natürlich schon die länderspezifischen Positionenpläne, sodass wir hierfür im Normalfall nichts unternehmen müssen. Und was auch ganz wichtig ist: Übersetzungstabellen für die gängigen Kontenpläne der kommunalen Betriebe sollte die Software auch von Hause aus mitbringen.
