C2-09 Grundrezept
Interner Zuschuss (ARAP und Sonderposten)

Die Stadt hat dem Abwasserbetrieb für die Erneuerung des Kanalnetzes einen Zuschuss von 1.000.000 Euro gewährt. Der Abwasserbetrieb hat den Zuschuss als Sonderposten passiviert und löst ihn über die Nutzungsdauer des erneuerten Kanalabschnitts von 50 Jahren – beginnend mit der Inbetriebnahme im Juli – auf.

Die Stadt hat den Zuschuss als aktive Rechnungsabgrenzung eingestellt und löst diese in 10 gleichen Jahresraten aufwandswirksam auf. Die Auflösung beginnt im Folgejahr der Gewährung des Zuschusses.

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