Rezepte zur Kommunalbilanz II und III

< zurück zur Rezeptsammlung

In der Kommunalbilanz II geht es um die Bilanzansätze der Vermögensgegenstände und Schulden der zum Voll­konso­lidie­rungs­kreis gehörenden Betriebe. Diese können sich “aus Konzernsicht” anders darstellen als sie in den Jahresabschlüssen der Betriebe ausgewiesen sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von “Anpassung von Ansatz und Bewertung”.

Ein buchungstechnisch verwandtes Thema ist die Kommunalbilanz III. Hier geht es ebenfalls um eine Anpassung der Bilanzansätze, allerdings aus einem anderen Grund: Nach der im HGB vorgeschriebenen “Neubewertungsmethode” fließen die Vermögensgegenstände und Schulden eines Betriebs, der in den Vollkonsoli­dierungs­kreis aufgenommen wird, zu Zeitwerten in das Konzernvermögen ein. Die Differenzen zwischen Zeit- und Buchwerten (die “Stillen Reserven” und die “Stillen Lasten”) sind sozusagen “aufzudecken”.

Ein wesentlicher Unterschied: Die Kommunalbilanz III ist ein “einmaliges Thema” (zu dem Zeitpunkt, in dem der Betrieb – oder ein Teil davon – in den Konzern aufgenommen wird). Die Kommunalbilanz II hingegen ist ein “Dauerthema” (da ja der Betrieb dauerhaft nach anderen Regeln bilanziert als der Konzern).

Die Rezepte in diesem Abschnitt beschreiben bewährte Vorgehensweisen für

  • Anpassungen außerhalb des Anlagevermögens und
  • Anpassungen im Anlagevermögen.

Immer geht es darum, die Differenz zwischen einem (aus Konzernsicht) “falschen” und einem (aus Konzernsicht) “richtigen” Ansatz zu buchen. Bei Anpassungen im Anlagevermögen betrifft dies Jahr für Jahr auch die Differenz zwischen den “falschen” und den “richtigen” Abschreibungen.

Wenn Sie konsequent die folgenden Ratschläge für gutes Gelingen beherzigen, können Sie sicher sein, dass Ihnen bei Kommunalbilanz II und III “nichts anbrennt”:

  • In der Fachliteratur finden Sie immer wieder den Hinweis, dass zu Beginn eines jeden Konzernjahres alle Buchungen aus allen Vorjahren “zu wiederholen” seien. Achtung, Finger weg! In Doppik al dente!® übertragen sich Buchungen automatisch in die Bilanzen der Folgejahre. Hier wird gebucht und nicht “wiederholt”.
  • Versuchen Sie nicht, Differenzen zwischen “falsch” und “richtig” zu buchen. Speziell bei Buchungen im Anlagevermögen kann es schwierig werden, wenn unterschiedliche “Garzeiten” (Abschreibungsdauern) ins Spiel kommen.

    Viel einfacher ist der Ansatz “falsch raus – richtig rein”: Sie buchen zunächst den “falschen” Ansatz komplett (mit Abschreibungen und allem Drum und Dran) raus und anschließend den “richtigen” Ansatz rein. So flockt nichts aus und alles bleibt “klar wie Kloßbrühe”.

< zurück zur Rezeptsammlung

Drucken | Nach oben