Rezepte zur Equity-Konsolidierung

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Die Regeln der Equity-Konsolidierung sind “im Normalfall” nicht besonders schwierig:

  • Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Betrieb in den Konzern aufge­nommen wird, wird in der Bilanz des Mutter­unternehmens der Beteili­gungs­buchwert “gedanklich in seine Bestand­teile zerlegt”. Er teilt sich auf in anteiliges Eigenkapital des Betriebs, Stille Reserven/Lasten sowie Geschäfts-/Firmenwert (bzw. passivischen Unterschiedsbetrag)
  • Stille Reserven/Lasten werden in der Folge entsprechend den zugrundeliegenden Vermögens­gegenständen abgeschrieben. Ein Geschäfts-/Firmenwert wird ebenfalls abgeschrieben.
  • In den Folgejahren werden zunächst die an das Mutter­unter­nehmen ausgeschütteten Gewinne “ausgeblendet”. Der verbleibenden Eigen­kapital­veränderungen werden “quotal” dem Beteiligungs­buchwert zugerechnet.

Die Rezepte in diesem Abschnitt beschreiben bewährte Vorgehens­weisen für die typischen Fälle der Equity-Konsolidierung.

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