An der Fahrzeughalle des Rettungsdienstes ist ein Sturmschaden in Höhe von 25.000 Euro entstanden. Der Betrieb verschiebt die Beseitigung des Schadens auf das Folgejahr. Im folgenden Jahr wird die Reparatur durchgeführt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 27.328,22 Euro.
Der Betrieb ist aufgrund seiner Bilanzierungsrichtlinien nicht zu einer Rückstellung verpflichtet.