K2-03 Grundrezept
Aktivierungsverbot

Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Informatik GmbH hat eine Programmanwendung zur Heizkostenoptimierung entwickelt. Der Betrieb hat die aufgewendeten Arbeitsstunden bewertet und in Höhe von 48.000 Euro als Software aktiviert. Die Abschreibung erfolgt über 8 Jahre.

Im kommunalen Konzern herrscht demgegenüber ein Ansatzverbot für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände.

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