Der Abfallwirtschaftsbetrieb erstellt sein Anlagengitter nach HGB. Hinsichtlich der Abschreibungen wird darin nur der Gesamtwert zum Ende des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Dies genügt nicht den Anforderungen des Gesamtabschlusses.
Das Abrechnungsverfahren des Abfallwirtschaftsbetriebs liefert aber einen vollständigen Anlagennachweis, der die Anlagen und ihre jährliche Wertentwicklung einzeln und mit allen Wert- und Abschreibungsbuchungen des Jahres ausweist.