C2-05 Grundrezept:
Nicht abzugsfähige Vorsteuer

Die Stadtwerke Musterstadt beliefern die Schulen der Stadt mit Wasser. Auf den Wasserumsatz führen die Stadtwerke 7 % Umsatzsteuer ab. Da die Stadt selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, verbucht sie die Jahresabrechnung in voller Höhe als Aufwand.

Der Ertrag der Stadtwerke beträgt 40.000 Euro, der Aufwand der Stadt hingegen 42.800 Euro.

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