Schuldenkonsolidierung – die dritte Klippe

Da bekommen Jan und Hein und Klaas und Pit („die haben Bärte … “) spitze Ohren: Ihre (Sauf-, Spiel- und Wett-) Schulden sollen „konsolidiert“ werden. Und so etwas interessiert natürlich auch so manchen Kämmerer.

Dabei hat uns das Handelsgesetzbuch (HGB) vielleicht falsche Hoffnungen gemacht. Was dort im §303 unter der Überschrift „Schuldenkonsolidierung“ beschrieben wird, meint etwas vollkommen anderes. Es geht um die Lieferungen und Leistungen der Konzernbetriebe untereinander.

Das hatten wir uns schon bei unseren Reisevorbereitungen überlegt: Wären die Stadtwerke, das Wohnungsbau-Unternehmen, das Seniorenheim, das Klinikum und der Abwasserbetrieb Ämter der Kommune, so würden sie sich für ihre gegenseitigen Lieferungen und Leistungen keine Rechnungen schreiben. Die Betriebe würden sich gegenseitig „nichts schulden“.

Dementsprechend lassen wir die aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen entstandenen Forderungen (auch die Ausleihungen), Verbindlichkeiten und Rückstellungen – sowie auch die entsprechenden Rechnungsabgrenzungs­posten – aus der Gesamtbilanz weg.

Leichter gesagt als getan. Erfahrene Seebären wissen, dass 90% der an Bord anfallenden Arbeiten die Schuldenkonsolidierung (und ihre widerspenstige Schwester, die Aufwands- und Ertrags­konsolidierung) betreffen.

Aber ist das überhaupt wichtig? Durch das Weglassen wird die Bilanz auf der Aktiv- und der Passivseite kürzer – aber ansonsten passiert nichts. „Das Schiff liegt weiterhin gerade im Wind“, würde der Käpt’n sagen.

Aber der Käpt’n weiß natürlich sehr wohl, dass es darauf ankommt, wie schwer das Schiff beladen ist. Das Gewicht der Ladung muss immer in einem gesunden Verhältnis zum Gewicht des Schiffskörpers stehen. Die Relation ist wichtig – das hat er schon auf der Seemannsschule gelernt.

Genauso verhält es sich mit der Gesamtbilanz: Durch das Weglassen der Forderungen und Verbindlichkeiten (sowie der Rückstellungen etc.) verschieben sich die Relationen innerhalb der Bilanz. Wir bekommen eine andere „Anlagenintensität“, eine andere „Eigenkapitalquote“ – und der sachverständige Leser der Gesamtbilanz bekommt ein ganz anderes Bild von der Vermögenslage des kommunalen Konzerns.

Also dann machen wir uns doch ans Werk, auch wenn’s viel Arbeit werden wird.

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