Käpt’n KonBär weiß, dass die Leute in Peking ihr Jahr zu einem anderen Zeitpunkt beginnen als die Leute in Düsseldorf.
Bezogen auf unseren Gesamtabschluss würden wir von einem „abweichenden Wirtschaftsjahr“ sprechen. So viel steht fest: Das Konzern-Jahr richtet sich nach dem Haushaltsjahr der Kommune. Dieses beginnt am 1. Januar (0 Uhr) und endet am 31. Dezember (24 Uhr). Natürlich ist es gut möglich, dass der eine oder andere Betrieb des Konzerns ein abweichendes Buchungsjahr hat – bei Kulturbetrieben ist dies durchaus keine Seltenheit.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
- entweder wir lassen den Kulturbetrieb einen Zwischenabschluss auf den 31.12. aufstellen (in der kommunalen Praxis macht dies niemand)
- oder wir nehmen den Abschluss des Kulturbetriebs vom 30.6. sozusagen „stellvertretend“ (für den nicht vorhandenen Abschluss zum 31.12.) in den Gesamtabschluss auf.