Die widerspenstige Schwester

Die widerspenstige Schwester der Schuldenkonsolidierung heißt „Aufwands- und Ertragskonsolidierung“. Bei der Beschreibung bestimmter Arten des Gemeinen Schieflings sind wir ihr schon begegnet, obwohl wir uns eigentlich bisher nur für die Schuldenkonsolidierung interessiert haben.

Aber es ist natürlich ganz klar, warum die Schwestern häufig paarweise auftreten. Bei der Buchung einer Rechnung buchen wir (nicht immer, aber in vielen Fällen)

  • per Forderung an Ertrag (wenn wir der Rechnungssteller sind) oder
  • per Aufwand an Verbindlichkeiten (wenn wir der Rechnungsempfänger sind).

Die Schuldenkonsolidierung zelebriert ihre Auftritte also häufig (nicht immer) in Begleitung ihrer Schwester, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Daher müssen wir uns auch für diese interessieren – um vielleicht eines Tages den Charme hinter ihrer Widerspenstigkeit zu entdecken.

Wieso gilt sie als widerspenstig? Nun ja, eigentlich ist sie nur ein wenig verschlossen. Es ist ungleich schwieriger als bei der Schuldenkonsolidierung, aus den Zahlenwerken der Betriebe herauszufiltern, welche Aufwendungen (bzw. Erträge) nun genau die Geschäftsbeziehung zwischen den Stadtwerken und dem Wohnungsbau-Unternehmen betrafen.

Und dann diese Datenmengen! Während es bei der Schuldenkonsolidierung nur um die zum Jahresende noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten (nebst Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten) geht, haben wir es bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung mit den Liefer- und Leistungsbeziehungen im gesamten Verlauf des Jahres zu tun. Da kommt schon so einiges zusammen.

Daher gibt es durchaus Stimmen, die sagen, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sei „nicht so wichtig“ und auch angesichts ihrer Widerspenstigkeit könnten wir ihr guten Gewissens „die grobe Elle anlegen“. Hm.

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