Informationen zur Kommunalbilanz I

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Die Kommunalbilanz I ist nichts anderes als die Aufsummierung der Bilanzdaten der zum Vollkonsolidierungskreis gehörenden Betriebe. Sie wird ergänzt durch die zusammengefasste Ergebnisrechnung und den zusammengefassten Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeiten-Spiegel.

Das Zahlenwerk ist auf den gemeinsamen Konzern-Kontenplan (den “Positionen-plan”) zu kontieren. Die Rezepte in diesem Abschnitt beschreiben bewährte Vorgehensweisen für

  • die Form und die Kontierung der von den Betrieben zu meldenden Daten,
  • die Abstimmung mit den Jahresabschlussdaten der Betriebe,
  • die Korrektur von rechnerischen Fehlern und Abstimmdifferenzen.

Die folgenden Ratschläge für gutes Gelingen sollten stets beherzigt werden:

  • In die Kommunalbilanz I fließen die offiziellen, testierten und veröffentlichten Jahresabschlüsse der Betriebe ein. Es ist gewissenhaft zu prüfen, ob das von den Betrieben angelieferte Zahlenmaterial dem testierten Stand des Jahresabschlusses entspricht.
  • An dieser Stelle findet keine fachliche Korrektur statt. Selbst wenn der testierte Jahresabschluss inhaltlich fehlerhaft erscheint, fließt dieser unverändert die Kommunalbilanz I ein.
  • Ebenso wenig ist dies die richtige Stelle, um Sachverhalte, die sich “aus Konzernsicht” anders darstellen als im betrieblichen Jahresabschluss zu “korrigieren”.

Solche Anpassungen von Ansatz und Bewertung sind nicht hier sondern im Rahmen der Kommunalbilanz II zu behandeln.

  • Rechnerische Fehler – beispielsweise eine “schiefe Bilanz” oder ein nicht zur Bilanz passender Anlagenspiegel – sind jedoch hier zu korrigieren.
  • Informationen bezüglich der konzerninternen Lieferungen und Leistungen (wie etwa eine Aufteilung des Kontos “Forderungen gegen verbundene Unternehmen” nach Partner-Betrieben) gehören nicht an diese Stelle. Sie werden unter dem entsprechenden Stichwort gesondert erfasst.
  • Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit empfiehlt es sich, die originär vom Betrieb gemeldeten Jahresabschlussdaten “so wie sie sind” aufzunehmen und erforderliche Korrekturen (Korrektur von rechnerischen Fehlern, Differenzen zum testierten Jahresabschluss und Umgliederungen von Seitenwechsel-Konten) getrennt zu führen.

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