Im Gesamtabschluss buchen wir nicht "irgendwas". Auf dem Weg vom Einzel- zum Gesamtabschluss geht es immer um ganz bestimmte Sachverhalte.

Einige Beispiele:

  • die Aufdeckung der Stillen Reserven,
  • die Ermittlung und Abschreibung des Geschäfts- oder Firmen­werts,
  • die Vereinheitlichung der Nutzungsdauern der Verwal­tungs­gebäude,
  • die Umgliederung von Grundstücken aus dem Anlage- ins Umlaufvermögen,
  • die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen aus Strom-lieferungen der Stadtwerke,
  • die Aufhebung einer aus Kon­zern­sicht unzulässigen Akti­vie­rung.

Wir sehen: Die Sachverhalte können allgemeinen Charakter haben oder sich zuweilen auch recht speziell auf bestimmte Eigenheiten des "Konzerns Kommune" bezie­hen. Das "Pflicht­pro­gramm" (Schulden­konsoli­dierung, Auf­wands- und Er­trags­kon­so­li­die­rung, einheitliche Bewertung und noch so einiges mehr) wird durch das HGB vorge­geben.

Wichtig ist, dass alle relevanten (ja sogar alle möglicherweise relevanten) Sachverhalte benannt und notiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass im Gesamtabschluss nichts vergessen wird.

In der Konsolidierungslösung Doppik al dente!®  werden die Sachverhalte explizit verzeichnet. Jede Gesamtab­schluss-Buchung bezieht sich auf einen dieser Sachver­halte.

Das Programm macht keine Vorgaben bezüglich der Be­zeich­nung und der Strukturierung der Sachverhalte. Es ist jedoch sicher eine gute Idee, die Sachverhalte in einer hierarchischen Struktur aufzubauen.

Die Sachverhalte bilden somit das "Gerüst" unseres Rechen­werks. Im Verlaufe der Arbeiten können wir uns jederzeit ein Bild davon machen, welche Sachverhalte "abgearbeitet" wur­den und welche nicht.

 

Das Prinzip der lückenlosen Beleg-Abstimmung >>