Schon gemerkt? Beim Aufbrechen des dritten Siegels hat sich klammheimlich der Fehlerteufel in unser Rechenwerk eingeschlichen.
Es ist nämlich so, dass uns (also der Kommune) die Betriebe ja schon gehören. Daher haben wir ihren Wert (den so genannten Beteiligungsbuchwert) auf der Aktiv-Seite unserer Bilanz als "Finanzanlage" ausgewiesen. Jetzt kommen die Bilanzen der Betriebe selbst noch mal dazu. In unserer Gesamtrechnung haben wir sie jetzt also doppelt drin.
Fazit: Die Beteiligungsbuchwerte müssen aus der Gesamtbilanz raus (O-Ton HGB § 300 Abs. 1: "… An die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen treten die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten der Tochterunternehmen").
Was aber, wenn der Betrieb nicht vollständig (sondern - sagen wir mal - nur zu 70%) der Kommune gehört? Und was, wenn der Beteiligungsbuchwert nicht genau so hoch ist wie die Summe der Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten?
Hier sind wir schon mitten im Thema "Kapitalkonsolidierung". Begriffe wie "Firmenwert" (engl. "Good Will"), "passivischer Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung" (engl. "Bad Will") und "Anteile anderer Gesellschafter" haben wir vielleicht noch niemals gehört.
Das klingt anspruchsvoll - und die Kapitalkonsolidierung ist in der Tat die Königsdisziplin des Gesamtabschlusses. Aber keine Angst: Die Datenbeschaffung ist nicht allzu schwierig und alle Berechnungen laufen in einer guten Software automatisch ab.
Natürlich wäre es trotzdem gut, zu verstehen, was wir da tun. Hierfür werfen wir einen Blick ins Doppik al dente!® - Kochbuch für den kommunalen Gesamtabschluss.

