Für die Ergebnisrechnung ist die Sache damit gelaufen. In der Bilanz müssen wir die Korrektur Jahr für Jahr wiederholen. Allerdings mit einem kleinen Unterschied: Ab dem zweiten Jahr geht es nicht mehr um das Bilanz-Jahresergebnis, sondern um den Gewinnvortrag. Also "Gewinnvortrag an Anlagenkonto" (100.000). Jahr für Jahr für Jahr…
Jetzt kommen aber noch die Abschreibungen ins Spiel: Da wir in unserem Gesamtabschluss nichts aktiviert haben, müssen wir diese aus der Bilanz des Betriebs "herausrechnen". Wir nehmen wieder den Korrekturstift zur Hand:
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Für die Abschreibungen des ersten Jahres korrigieren wir zunächst die Bilanz: Wir buchen "Anlagenkonto an Bilanz-Jahresergebnis" (12.500) - ja, so herum: Der Betrieb hat für die Abschreibung das Anlagenkonto im Haben bebucht. Wir halten im Soll dagegen.
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Analog die Ergebnisrechnung: "GuV-Jahresergebnis an Aufwand" (12.500).
Im folgenden Jahr führen wir die Bilanzkorrektur erneut aus, nur dass an die Stelle des Bilanz-Jahresergebnisses der Gewinnvortrag tritt. Ach ja, und dann noch die Abschreibungen des zweiten Jahres, dir wir ja ebenfalls herausrechnen müssen…
Natürlich bekommen wir das alles hin. Schön und übersichtlich ist es aber nicht. Und wir müssen an vieles denken und dürfen nichts vergessen.

