Was ist eigentlich ein "fiktiver Erwerbszeitpunkt"? Das klingt geheimnisvoll. Im Kern geht es um eine Geschichte, die immer dann beginnt, wenn ein Tochterunternehmen in einen Konzern eingegliedert wird.

Geschichten hören wir gern. Also stellen wir uns einmal vor, unser Kämmerer kauft ein Stadtwerk. Er schaut in die Zeitung ("Wo kann man ein attraktives Stadtwerk günstig erstehen?") und wird alsbald fündig. Die SWAGVAG (die Strom-Wasser-Abwasser-Gas-Verkehr AG) hat es ihm angetan. Die will er kaufen.

Das Stadtwerk hat Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungsposten und Sonderposten. Alles gegenein­ander aufgerechnet ergibt das - grob geschätzt - 50 Mio. EUR. Das ist das Eigenkapital des Stadtwerks.

Da ein privater Investor aber ebenfalls an der SWAGVAG interessiert ist, muss der Kämmerer tiefer in die Tasche greifen. Bei 65 Mio. EUR wird man handelseinig.

Unser Kämmerer hat trotzdem ein gutes Geschäft gemacht:

  • Zum einen verfügt das Stadtwerk über "Stille Reserven". Das sind Vermögensgegenstände, die in den Büchern längst abgeschrieben, aber in Wirklichkeit noch gebrauchstüchtig sind und einen erheblichen Wert darstellen können.
    Bei der Bewertung der SWAGVAG durch die Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft Preis-Wasserhaus wurden die Stillen Reserven mit 10 Mio. EUR beziffert.

  • Außerdem hat das Stadtwerk "Charme". Der Kämmerer spricht von "Arbeitsplätzen für die Region", "Wertschöpfung vor Ort" und einer "sehr guten Aufstellung für die Heraus­forderungen der Zukunft". Das ist ihm glatt 5 Mio. EUR Aufschlag wert.
    In der Fachsprache nennt man dies einen "Firmenwert".

Mit dem Erwerb des Stadtwerks läuft die Uhr: Als Beteiligungsbuchwert haben wir in der Bilanz die Anschaffungs­kosten (also die vollen 65 Mio.) stehen. Im Gesamtabschluss erscheinen stattdessen die Vermögensgegenstände, Schul­den, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des Stadtwerks. Das macht 50 Mio. EUR. Getrennt verrechnet werden die Stillen Reserven (10 Mio.) und der Firmenwert (5 Mio.).

Die Stillen Reserven werden über die Jahre abgeschrieben. Der Firmenwert auch ("Der Charme schwindet"). Nach ein paar Jahren sind beide aus dem Gesamtabschluss gänzlich verschwunden und nur der "harte" Wert der Stadtwerke bleibt uns dauerhaft erhalten.

Zurück zum "fiktiven Erwerbszeitpunkt": Da wir zum ersten Mal einen Gesamtabschluss aufstellen, tun wir so, als hätten wir zu Beginn des ersten Gesamtabschlussjahres die ein­zubezie­henden Tochterunternehmen gekauft (HGB § 301, Abs. 2).

Ein bisschen albern ist das natürlich schon, wenn man bedenkt, dass der Kämmerer das Stadtwerk in Wirklichkeit nicht in der Zeitung gefunden, unter vielen attraktiven Alternativen ausgewählt und schließlich mit großer persönlicher Anteil­nahme erworben hat. Vielleicht ist unser Stadtwerk schon seit 60 Jahren im kommunalen Besitz. Aber wir folgen natürlich dem Ritual und betreiben gerne ein bisschen Aufwand, um zu erleben, wie Firmenwert und Stille Reserven über die nächsten paar Jahre abgeschrieben werden. Spätestens in 15 Jahren ist der Spuk dann vorbei.

Übrigens: Nicht in allen Bundesländern ist die Neubewertung Pflicht. Ein Blick ins Gesetz bringt zuweilen Erleichterung.

Für den Fall, dass Sie es aber doch tun müssen: Das Programm rechnet natürlich das Zahlenwerk automatisch durch. Ab­schrei­bungen ermitteln und korrekt ausweisen - kein Problem.

Nur kann die Datenbeschaffung - die Ermittlung der Stillen Reserven - sehr aufwändig und teuer werden.

 

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