Über Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzern­unternehmen haben wir jetzt alles gesagt. Beinahe alles - eine Kleinigkeit ist uns entgangen.

Denn nicht alles, was im einen Unternehmen Ertrag ist, ist im anderen Aufwand. Was ist, wenn wir konzernintern ein Anlage­gut kaufen und dieses aktivieren?

Eine Stufe zurück in die Betriebsbuchhaltung: Stichwort "aktivierte Eigenleistung". Da haben wir auf der einen Seite (im Haben) einen Ertrag und auf der anderen Seite (im Soll) einen Vermögensgegenstand.

Ganz genau so müssen wir es sehen, wenn wir ein Anlagegut von einem anderen Konzernunternehmen kaufen. Dieses Un­ter­neh­men hat den Ertrag. Der bleibt. Bei uns haben wir den Ver­mö­gens­ge­gen­stand. Der bleibt auch. Also: "Aktivierte Ei­gen­leistung auf Konzern­ebene".

Was haben wir noch übersehen? Richtig: Einen kleinen Haken gibt es bei der (konzerninternen) aktivierten Eigen­leistung.

Wenn wir eine Fremdleistung aktivieren, tun wir dies zu Anschaffungskosten (die üblicherweise dem "Marktpreis" ent-sprechen). Wenn wir eine Eigenleistung aktivieren, tun wir dies zu Herstellkosten (also sozusagen zu "Selbst­kosten"). Das ist ein Unterschied - und der muss weg, wenn aus der ursprüng­lichen Fremdleistung aus Konzernsicht eine Eigen­leistung wird.

Es geht also schlicht gesagt um eine Umbewertung unseres Anlageguts. Warum dieses Thema unter dem wunderbar nichts sagenden Titel "Zwischenergebnis-Eliminierung" läuft, weiß kein Mensch.

Und auch hier gilt wieder: Rechentechnisch ist alles kein Problem, das sollte die Software können. Aber beschaffen Sie mal aus dem Lieferunternehmen die tatsächlichen Herstell­kosten. Viel Glück!

 

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